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WSV-Bikerkodex

Die WSV Biker sind sich Ihrer besonderen Sorgfalt. und Verhaltenspflicht bewusst.

1. Der Umgang untereinander, sowie gegenüber Dritten, hat mit Respekt und angemessenem Auftreten zu erfolgen.

2. Der schwächere Verkehrsteilnehmer ist zu berücksichtigen und zu schützen.

3. Eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt den WSV Bikern bei Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter.

4. Der teilnehmende Biker ist sich des Bikerkodex bewusst und respektiert ihn. Er respektiert auch, dass das ausrichtende WSA nicht Veranstalter ist, die Teilnahme mit An.- und Abreise, sowie die Fahrten am Treffen auf eigenes Risiko erfolgen.

 

Eine Haftungsauschlusserklärung wird in schriftlicher Form auf dem Treffen nachgeholt.